Tätigkeiten:
Heizwerkführer/innen sind für den reibungslosen Betrieb von Dampf- und Heisswasseranlagen zuständig.
Sie unterhalten die Systeme, überprüfen deren Qualität und Sicherheit und führen Wartungsarbeiten durch.
Heizwerkführer/innen betreiben und unterhalten Dampf- und Heisswasseranlagen.
Sie arbeiten überall dort, wo in grossen Mengen Wärmeenergie benötigt wird, z.B. für Elektrizitätswerke, Kehrichtverbrennungsanlagen, Fernheiz- oder Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Betriebe wie Käsereien, Wäschereien oder Chemische Reinigungen und in Industriebetrieben.
In den Kesselhäusern sind Heizwerkführer/innen für den reibungslosen Betrieb der Kesselanlagen verantwortlich. Sie sind zuständig für Feuerung und Funktionskontrolle und überwachen die Anlagen mit sicherheitstechnischen Messungen.
Ausserdem halten sie die Anlagen in Stand und führen Wartungsarbeiten aus.
Um Betriebsstörungen zu verhindern, kontrollieren Heizwerkführer/innen auch regelmässig die Wasserqualität in den Kesseln. Hierfür führen sie bestimmte chemische Analysen durch. Zudem nehmen sie feuerungstechnische Kontrollmessungen vor, um die Qualität der Verbrennung zu beurteilen und zu optimieren.
Der Betrieb von Heiz- und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen verlangt von den Berufleuten Verständnis für die technischen Zusammenhänge sowie äusserste Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein, da die Wärmeträger - Öle, Gase, Wasser oder Dampf - unter hohem Druck und hohen Temperaturen stehen.
Prüfungszulassung zum Heizwerkführer
Siehe Prüfungsordnung auf www.heizwerk.ch
Schulungsangebote
Die Swiss TS, UMTEC, VBSA und das Heizwerkführer Forum führen Kurse durch.
Prüfungsvorbereitung
Das Heizwerführer Forum bietet eine insgesamt 5 Tage dauernde Prüfungsvorbereitung an
Es steht allen frei, wie sie sich auf die anspruchvolle Prüfung vorbereiten. Das Reglement ist erhältlich bei www.heizwerk.ch
Abschluss
"Heizwerkführer/innen mit eidgenössischem Fachausweis"
Dieser kann in zwei Fachbereiche abgeschlossen werden:
- Industrielle Wärmetechnik (IWT)
- Kehrichtheizkraftwerk (KHKW)